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  • Der Standard 12.08.2002: Eltern durch Richterspruch verloren: Adoption annulliert
  • Format 18.10.2002: Bestellt und abgeschoben
  • Eltern - Österreich Magazin 01/2003: Ein Kind aus Indien, Polen, Äthiopien?
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    Der Standard 12.08.2002

    Eltern durch Richterspruch verloren: Adoption annulliert

    Der Oberste Gerichtshof läßt die Aufhebung einer in Bulgarien erfolgten Adoption durch ein Sofioter Gericht gelten. Das Kind ist, was die Wiener Wahleltern nicht wußten, verhaltensgestört.

    VON BENEDIKT KOMMENDA

     

    WIEN. Der elfjährige D. hat seine Eltern verloren. Nicht durch den Tod, sondern durch Richterspruch. Durch einen bulgarischen Richterspruch, der in Österreich nicht hätte erfolgen können. Doch der Oberste Gerichtshof läßt die Annullierung der Adoption des kleinen Bulgaren gelten. Die Wiener Wahleltern konnten und wollten D. nicht mehr zum Sohn haben.

    Es hätte keine der in letzter Zeit um sich greifenden Scheinadoptionen zur Vermittlung eines Aufenthaltsrechts sein sollen. Das ältere Ehepaar hatte den Buben aus einem bulgarischen Waisenhaus geholt und wollte wirklich eine Beziehung zu ihm aufbauen. Der pensionierte Diplomat und seine Frau wollten D. zum ersten Mal in seinem Leben die Geborgenheit einer Familie schenken.

    Doch in Wien war alles anders: Der Bub erwies sich als aggressiv und derart verhaltensgestört, daß die Wahleltern sich nach drei Monaten gezwungen sahen, D. in ein Krisenzentrum der Stadt Wien zu bringen. Mit der Begründung, sie seien über die Eigenschaften D.s getäuscht worden, versuchten sie, die neue Verbindung zu trennen. Das Sofioter Stadtgericht hob die Adoption auf, weil keine vollwertige Eltern-Kind-Beziehung habe aufgebaut werden können.

    Das wollten die österreichischen Gerichte aber nicht gelten lassen, vor denen ein Verfahren über den Entzug der Obsorge der Wahleltern lief. Sowohl das Bezirksgericht Hernals als auch das Landesgericht lehnten es ab, die bulgarische Entscheidung anzuerkennen: Es verstieße gegen Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung, ließe man eine Kündigung einer Adoption zu, wenn sie nicht klappe.

    Diese Bedenken teilte der OGH jedoch nicht (5 Ob 131/02d). Das bulgarische Recht widerspreche mit seinen trotz allem restriktiven Voraussetzungen für die Aufhebung von Adoptionen nicht dem österreichischen "Ordre public". Auch die Bedenken der Vorinstanzen in Hinblick auf das Kindeswohl würden es nicht rechtfertigen, die Aufhebung der Adoption nicht anzuerkennen. Der OGH ließ ausdrücklich moralische Einwände gegen die Vorgangsweise der Wahleltern außer Betracht. Die Trennung stelle für D. zwar eine schwere seelische Belastung dar und beeinträchtige dessen Selbstwertgefühl stark. Die Alternative, eine Zwangsgemeinschaft aufrechtzuerhalten, würde das Kind aber ähnlich belasten, so der OGH.

    Günter Tews, Vertreter D.s in Österreich, spricht von einem der schwärzesten Tage in seiner Anwaltslaufbahn. Er wirft dem Höchstgericht vor, sich über die Feststellungen der Vorinstanzen hinaus in den Sachverhaltsbereich eingemischt zu haben. Der OGH nehme D. auch noch das bißchen Zuwendung, das der Wahlvater ihm durch regelmäßige Besuche im Heim entgegengebracht habe (dafür hat der Kurzzeitvater ihm 500.000 Schilling für die Ausbildung geschenkt). Tews hofft, daß D. nicht ins bulgarische Waisenhaus zurückgeschickt wird. "Er hat jetzt - aus relativer Sicht - das Paradies kennengelernt", so Tews. Noch als Sohn von Österreichern hat der Bub eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. "Es wird doch hoffentlich niemand auf die Idee kommen, ihm die wegzunehmen!"

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    Format 18.10.2002:

    Bestellt und abgeschoben

    Kinderdrama. Vor zwei Jahren wurde Diljan aus deinem bulgarischen Heim nach Österreich geholt und adoptiert. Nach drei Monaten gaben ihn seine Wahleltern einfach zurück. Jetzt hat ein Gericht die Adoption aufgehoben.

    VON HEIKE KOSSDORFF

     

    Wenn Diljans Vater seinen Besuch angekündigt hatte, stand der kleine Bub den ganzen Tag vor dem Spiegel, um sich schön zu machen. "Er hat sich immer so wahnsinnig darauf gefreut, seinen Papa zu sehen", erzählt Günter Tews, Anwalt des Elfjährigen. Die ohnehin spärlichen Besuche haben nun gänzlich aufgehört. Denn Michael B. ist nicht mehr Dilijans Vater. Das besagt ein Richterspruch des Obersten Gerichtshofs (OGH), der die Annullierung der Adoption von Dilijan bestätigt. Mit diesem harten Urteil hat das Tauziehen um den bulgarischen Buben sein vorläufiges Ende gefunden.

    Im März 1991 kommt Diljan in Bulgarien zur Welt. Sein Vater gilt als unbekannt, die Mutter bringt ihn in einem Waisenhaus unter. Das kleine Kind wird mehrmals verlegt. Im Sommer 1999 dann ein Lichtblick in Diljans tristem Heimdasein. Ein österreichisches Diplomatenehepaar interessiert sich für ihn. "Das Ehepaar hatte einen Sohn durch einen Unfall verloren und wollte einem fremden Kind nun etwas Gutes tun", weiß der Anwalt Tews. Aufgrund ihres Alters - Michael und Louise B. sind zu diesem Zeitpunkt Ende fünfzig - haben sie in Österreich keine Chance, ein Kind zu adoptieren. Deshalb wenden sie sich an eine Adoptionsagentur in Bulgarien. Die Anforderungen des Paares an ihr zukünftiges Kind werden den Vermittlern gegenüber präzise formuliert: Unkompliziert, nicht verhaltensauffällig und fähig, eine Familienbeziehung aufzubauen. Als geeignet wird ihnen daraufhin der damals achtjährige Diljan vorgestellt. In einem mitgelieferten pädagogischen Zeugnis wird er als "freundlich, integrationsfähig, empfindsam und für sein Alter als geistig normal entwickelt" beschrieben.

    Kurzes Familienglück. Zweimal treffen Diljans Eltern in spe den hübschen Buben, dann steht ihr Entschluß,das Kind bei sich aufzunehmen, fest. Mitte November 1999 bewilligt das Gericht in Sofia die Adoption, zum Jahreswechsel übersiedelt Diljan nach Wien.

    Hier stellt sich schnell heraus, daß die Adoptiveltern über Diljans seelische und emotionale Befindlichkeiten getäuscht wurden. Er zeigt schwerste Verhaltensstörungen, insbesondere Aggressionszustände. Laut der Beurteilung des OGH sei klar, daß "der Vertreter der Vermittlungsagentur eine derart positive Beschreibung des Wahlkindes in Täuschungsabsicht abgegeben hat". Wahrscheinliches Motiv: Die 7.500 Dollar Vermittlungsgebühr.

    Nach nur knapp drei Monaten Elterndasein kapitulieren Michael und Luise B. Mitte März 2000 geben sie Diljan im Krisenzentrum der Stadt Wien ab. Seitdem lebt das Kind in einem pädagogischen Wohnheim. Sozialarbeiterin Elisabeth Köpl vom Wiener Jugendamt, die Diljans Geschichte kennt, weiß, wie belastend die emotionalen Störungen eines langjährigen Heimkindes sein können: "Kinder, die von klein auf keine Sicherheit erfahren haben, sind später oft aggressiv oder abweisend. Dieses Verhalten ändert sich manchmal monate- oder jahrelang nicht. Wer rein aus der Motivation, etwas Gutes tun zu wollen, so ein Kind adoptiert, wird Frustration erleben - bis hin zum Scheitern".

    Als Diljans Adoptiveltern ihr Tu-Gutes-Projekt resigniert aufgeben, versuchen sie mit der gleichen Dynamik, mit der sie zuvor die Adoption in Angriff genommen haben, nun die Aufhebung dieser zu erreichen. Während in Österreich ein Verfahren über den Entzug der Obsorge der Wahleltern läuft, betreibt das Paar in Bulgarien ein Annullierungsverfahren. Mit Erfolg: Im Juli 2001 hebt das Stadtgericht Sofia die Adoption auf, weil "keine vollwertige Eltern-Kind-Beziehung aufgebaut werden konnte".

    Eltern trotz Problemen. Eine Begründung, die die heimischen Gerichte nicht gelten lassen wollen. Sowohl das Bezirksgericht als auch das Landesgericht erkennen die Entscheidung nicht an. "Enttäuschte Erwartungen der Wahleltern über die Entwicklung des Wahlkindes bilden nach der österreichischen Rechtslage keinen Grund für die Aufhebung einer Adoption." Adoptiveltern dürfen ein Wahlkind nicht im Stich lassen, sobald Probleme auftauchen, so die Erstrichter.

    Das dritte und höchstinstanzliche Gericht, dem der "Fall Diljan" vorgelegt wird, läßt jedoch ganz bewußt moralische Einwände außer Betracht und die Aufhebung der Adoption gelten. Laut den zuständigen Juristen würde die Zwangsgemeinschaft ebenfalls eine Belastung für das Kind darstellen.

    Für Diljan lautet das Urteil, daß er seine Hoffnungen auf ein intaktes Familienleben mit Mama und Papa aufgeben muß. Was ihm bleibt, ist ein Betreuungsplatz in Wien, in dem er in einer kleinen Gruppe von Kindern heranwächst. Und ein Startkapital von 36.300 Euro, das ihm Michael und Luise B. als letzte Elternamtshandlung für seine Ausbildung geschenkt haben. Auch wenn dieses Geldgeschenk für Anwalt Tews einen Geruch des "Sich-Loskaufens" verbreitet.

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    Eltern - Österreich Magazin 01/2003:

    Ein Kind aus Indien, Polen, Äthiopien?

     

    Die kürzlich gegründete "Plattform-Auslandsadoption" bietet Information, Erfahrungsaustausch und Unterstützung.

    Ein Kind zu adoptieren - das überlegen sich viele Paare. Sei es, weil der eigene Kinderwunsch unerfüllt bleibt, sei es, weil man zu den eigenen Kindern auch einem anderen, das ohne die Geborgenheit einer Familie aufwachsen muss , ein schönes Zuhause und eine gesicherte Zukunft bieten möchte. Doch Kinder, die zur Adoption freigegeben wurden, sind in Österreich rar: gesunde Säuglinge warten kaum auf Adoptionseltern, auch wer ein älteres Kind adoptieren würde, muss eine jahrelange Wartezeit auf sich nehmen, weil die Zahl adoptionswilliger Paare jene der zur Adoption freigegebenen Kinder weit übersteigt. "Außerdem gibt es für die Adoption in Österreich natürlich eine Altersbeschränkung: bei Frauen liegt sie bei 35 Jahren. Meist ist es aber so, dass man sich erst später, um oder nach 30, zur Adoption entschließt, da geht sich das mit der Wartezeit dann gar nicht mehr aus", erklärt Margot Zappe, Mitbegründerin der Selbsthilfe-Initiative "Plattform-Auslandsadoption". "Die Plattform Auslandsadoption soll den Erfahrungsaustausch zwischen Leuten, die im Ausland adoptieren wollen, und denen, die da bereits Erfahrung haben, ermöglichen. Nicht nur was rechtliche Aspekte und Ähnliches betrifft, es sollen auch alle anderen Themen, von den Hoffnungen und Ängsten bis zu Erziehungsfragen besprochen werden können."

    Sie selbst und auch ihr Ehemann wollten ursprünglich immer Kinder, nach einer Fehlgeburt kam es aber zu keiner weiteren Schwangerschaft. "Lange Zeit hatte ich mich mit der Kinderlosigkeit abgefunden, habe sie gar nicht als Problem erlebt. Doch dann wurde mir durch ein Erlebnis bewusst, wie stark der Kinderwunsch bei mir immer noch ist. Eine Adoption in Österreich kam nicht mehr in Frage, ich bin jetzt 38, da haben wir uns über Auslandsadoption informiert". Was gar nicht so einfach war. "Wir haben uns für eine Adoption in Polen interessiert, weil mein Mann da berufliche Verbindungen hat und für uns dadurch doch eine gewisse Beziehung zur Kultur des Landes vorhanden war. Aber zuerst haben wir nur negative Auskünfte bekommen."

    Selbstverständlich ist der gute Wille der Behörden im jeweiligen Land Voraussetzung für eine erfolgreiche Adoption. Der erste Weg muss aber zu den österreichischen Behörden führen. Margot Zappe: "Damit eine Adoption erfolgreich und seriös durchgeführt werden kann, muss man hier in Österreich als Adoptionswerber anerkannt werden. Das heißt, das Jugendamt nimmt einen genauso unter die Lupe, wie wenn man hier ein Kind adoptieren möchte." Mitunter werden die vielen Fragen und die genaue Prüfung der Lebensverhältnisse von den zukünftigen Adoptiveltern als belastend oder kränkend empfunden. Margot Zappe: "Aber es geht schließlich um die Zukunft eines Kindes. Da muss man schon Verständnis haben." Und Geduld: ein halbes Jahr dauerte das Verfahren in Österreich, dann gab es grünes Licht. Margot Zappe: "Wir haben uns entschlossen ein Geschwisterpaar zu adoptieren. Nicht allein zu sein, wird den Kindern das Einleben hier bestimmt leichter machen." Adoptivkinder und -Eltern werden mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert, die in einer "normalen" Eltern-Kind-Beziehung nicht auftreten. Bei Auslandsadoptionen kommen unter Umständen noch weitere Probleme dazu - etwa wenn das Kind durch dunkle Hautfarbe auf den ersten Blick als Adoptivkind zu erkennen ist, oder bei älteren Kindern auch durch eine bereits erfolgte kulturelle, etwa sprachliche, Prägung.

    Margot Zappe: "Auch für die Bewältigung solcher Schwierigkeiten soll unsere Plattform Auslandsadoption ein Forum bieten. Und nicht nur die Eltern, auch die Kinder sollen Kontakt zueinander bekommen. Die Erfahrung nicht allein zu sein, andere im Ausland adoptierte Kinder kennen lernen zu können, kann ihnen bestimmt helfen, mit etwaigen Problemen leichter fertig zu werden.

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