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Der Standard 12.08.2002
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Eltern durch Richterspruch verloren: Adoption annulliert
Der Oberste Gerichtshof läßt die Aufhebung einer in
Bulgarien erfolgten Adoption durch ein Sofioter Gericht gelten.
Das Kind ist, was die Wiener Wahleltern nicht wußten, verhaltensgestört.
VON BENEDIKT KOMMENDA
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WIEN. Der elfjährige D. hat seine Eltern verloren. Nicht durch
den Tod, sondern durch Richterspruch. Durch einen bulgarischen Richterspruch,
der in Österreich nicht hätte erfolgen können. Doch
der Oberste Gerichtshof läßt die Annullierung der Adoption
des kleinen Bulgaren gelten. Die Wiener Wahleltern konnten und wollten
D. nicht mehr zum Sohn haben.
Es hätte keine der in letzter Zeit um sich greifenden Scheinadoptionen
zur Vermittlung eines Aufenthaltsrechts sein sollen. Das ältere
Ehepaar hatte den Buben aus einem bulgarischen Waisenhaus geholt
und wollte wirklich eine Beziehung zu ihm aufbauen. Der pensionierte
Diplomat und seine Frau wollten D. zum ersten Mal in seinem Leben
die Geborgenheit einer Familie schenken.
Doch in Wien war alles anders: Der Bub erwies sich als aggressiv
und derart verhaltensgestört, daß die Wahleltern sich
nach drei Monaten gezwungen sahen, D. in ein Krisenzentrum der Stadt
Wien zu bringen. Mit der Begründung, sie seien über die
Eigenschaften D.s getäuscht worden, versuchten sie, die neue
Verbindung zu trennen. Das Sofioter Stadtgericht hob die Adoption
auf, weil keine vollwertige Eltern-Kind-Beziehung habe aufgebaut
werden können.
Das wollten die österreichischen Gerichte aber nicht gelten
lassen, vor denen ein Verfahren über den Entzug der Obsorge
der Wahleltern lief. Sowohl das Bezirksgericht Hernals als auch
das Landesgericht lehnten es ab, die bulgarische Entscheidung anzuerkennen:
Es verstieße gegen Grundwertungen der österreichischen
Rechtsordnung, ließe man eine Kündigung einer Adoption
zu, wenn sie nicht klappe.
Diese Bedenken teilte der OGH jedoch nicht (5 Ob 131/02d). Das
bulgarische Recht widerspreche mit seinen trotz allem restriktiven
Voraussetzungen für die Aufhebung von Adoptionen nicht dem
österreichischen "Ordre public". Auch die Bedenken
der Vorinstanzen in Hinblick auf das Kindeswohl würden es nicht
rechtfertigen, die Aufhebung der Adoption nicht anzuerkennen. Der
OGH ließ ausdrücklich moralische Einwände gegen
die Vorgangsweise der Wahleltern außer Betracht. Die Trennung
stelle für D. zwar eine schwere seelische Belastung dar und
beeinträchtige dessen Selbstwertgefühl stark. Die Alternative,
eine Zwangsgemeinschaft aufrechtzuerhalten, würde das Kind
aber ähnlich belasten, so der OGH.
Günter Tews, Vertreter D.s in Österreich, spricht von
einem der schwärzesten Tage in seiner Anwaltslaufbahn. Er wirft
dem Höchstgericht vor, sich über die Feststellungen der
Vorinstanzen hinaus in den Sachverhaltsbereich eingemischt zu haben.
Der OGH nehme D. auch noch das bißchen Zuwendung, das der
Wahlvater ihm durch regelmäßige Besuche im Heim entgegengebracht
habe (dafür hat der Kurzzeitvater ihm 500.000 Schilling für
die Ausbildung geschenkt). Tews hofft, daß D. nicht ins bulgarische
Waisenhaus zurückgeschickt wird. "Er hat jetzt - aus relativer
Sicht - das Paradies kennengelernt", so Tews. Noch als Sohn
von Österreichern hat der Bub eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
erhalten. "Es wird doch hoffentlich niemand auf die Idee kommen,
ihm die wegzunehmen!"
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Format 18.10.2002:
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Bestellt und abgeschoben
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Kinderdrama. Vor zwei Jahren wurde Diljan aus deinem bulgarischen
Heim nach Österreich geholt und adoptiert. Nach drei Monaten
gaben ihn seine Wahleltern einfach zurück. Jetzt hat ein Gericht
die Adoption aufgehoben.
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VON HEIKE KOSSDORFF
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Wenn Diljans Vater seinen Besuch angekündigt hatte, stand
der kleine Bub den ganzen Tag vor dem Spiegel, um sich schön
zu machen. "Er hat sich immer so wahnsinnig darauf gefreut,
seinen Papa zu sehen", erzählt Günter Tews, Anwalt
des Elfjährigen. Die ohnehin spärlichen Besuche haben
nun gänzlich aufgehört. Denn Michael B. ist nicht mehr
Dilijans Vater. Das besagt ein Richterspruch des Obersten Gerichtshofs
(OGH), der die Annullierung der Adoption von Dilijan bestätigt.
Mit diesem harten Urteil hat das Tauziehen um den bulgarischen Buben
sein vorläufiges Ende gefunden.
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Im März 1991 kommt Diljan in Bulgarien zur Welt. Sein Vater
gilt als unbekannt, die Mutter bringt ihn in einem Waisenhaus unter.
Das kleine Kind wird mehrmals verlegt. Im Sommer 1999 dann ein Lichtblick
in Diljans tristem Heimdasein. Ein österreichisches Diplomatenehepaar
interessiert sich für ihn. "Das Ehepaar hatte einen Sohn
durch einen Unfall verloren und wollte einem fremden Kind nun etwas
Gutes tun", weiß der Anwalt Tews. Aufgrund ihres Alters
- Michael und Louise B. sind zu diesem Zeitpunkt Ende fünfzig
- haben sie in Österreich keine Chance, ein Kind zu adoptieren.
Deshalb wenden sie sich an eine Adoptionsagentur in Bulgarien. Die
Anforderungen des Paares an ihr zukünftiges Kind werden den
Vermittlern gegenüber präzise formuliert: Unkompliziert,
nicht verhaltensauffällig und fähig, eine Familienbeziehung
aufzubauen. Als geeignet wird ihnen daraufhin der damals achtjährige
Diljan vorgestellt. In einem mitgelieferten pädagogischen Zeugnis
wird er als "freundlich, integrationsfähig, empfindsam
und für sein Alter als geistig normal entwickelt" beschrieben.
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Kurzes Familienglück. Zweimal treffen Diljans Eltern
in spe den hübschen Buben, dann steht ihr Entschluß,das
Kind bei sich aufzunehmen, fest. Mitte November 1999 bewilligt das
Gericht in Sofia die Adoption, zum Jahreswechsel übersiedelt
Diljan nach Wien.
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Hier stellt sich schnell heraus, daß die Adoptiveltern über
Diljans seelische und emotionale Befindlichkeiten getäuscht
wurden. Er zeigt schwerste Verhaltensstörungen, insbesondere
Aggressionszustände. Laut der Beurteilung des OGH sei klar,
daß "der Vertreter der Vermittlungsagentur eine derart
positive Beschreibung des Wahlkindes in Täuschungsabsicht abgegeben
hat". Wahrscheinliches Motiv: Die 7.500 Dollar Vermittlungsgebühr.
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Nach nur knapp drei Monaten Elterndasein kapitulieren Michael und
Luise B. Mitte März 2000 geben sie Diljan im Krisenzentrum
der Stadt Wien ab. Seitdem lebt das Kind in einem pädagogischen
Wohnheim. Sozialarbeiterin Elisabeth Köpl vom Wiener Jugendamt,
die Diljans Geschichte kennt, weiß, wie belastend die emotionalen
Störungen eines langjährigen Heimkindes sein können:
"Kinder, die von klein auf keine Sicherheit erfahren haben,
sind später oft aggressiv oder abweisend. Dieses Verhalten
ändert sich manchmal monate- oder jahrelang nicht. Wer rein
aus der Motivation, etwas Gutes tun zu wollen, so ein Kind adoptiert,
wird Frustration erleben - bis hin zum Scheitern".
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Als Diljans Adoptiveltern ihr Tu-Gutes-Projekt resigniert aufgeben,
versuchen sie mit der gleichen Dynamik, mit der sie zuvor die Adoption
in Angriff genommen haben, nun die Aufhebung dieser zu erreichen.
Während in Österreich ein Verfahren über den Entzug
der Obsorge der Wahleltern läuft, betreibt das Paar in Bulgarien
ein Annullierungsverfahren. Mit Erfolg: Im Juli 2001 hebt das Stadtgericht
Sofia die Adoption auf, weil "keine vollwertige Eltern-Kind-Beziehung
aufgebaut werden konnte".
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Eltern trotz Problemen. Eine Begründung, die die heimischen
Gerichte nicht gelten lassen wollen. Sowohl das Bezirksgericht als
auch das Landesgericht erkennen die Entscheidung nicht an. "Enttäuschte
Erwartungen der Wahleltern über die Entwicklung des Wahlkindes
bilden nach der österreichischen Rechtslage keinen Grund für
die Aufhebung einer Adoption." Adoptiveltern dürfen ein
Wahlkind nicht im Stich lassen, sobald Probleme auftauchen, so die
Erstrichter.
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Das dritte und höchstinstanzliche Gericht, dem der "Fall
Diljan" vorgelegt wird, läßt jedoch ganz bewußt
moralische Einwände außer Betracht und die Aufhebung
der Adoption gelten. Laut den zuständigen Juristen würde
die Zwangsgemeinschaft ebenfalls eine Belastung für das Kind
darstellen.
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Für Diljan lautet das Urteil, daß er seine Hoffnungen
auf ein intaktes Familienleben mit Mama und Papa aufgeben muß.
Was ihm bleibt, ist ein Betreuungsplatz in Wien, in dem er in einer
kleinen Gruppe von Kindern heranwächst. Und ein Startkapital
von 36.300 Euro, das ihm Michael und Luise B. als letzte Elternamtshandlung
für seine Ausbildung geschenkt haben. Auch wenn dieses Geldgeschenk
für Anwalt Tews einen Geruch des "Sich-Loskaufens"
verbreitet.
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Eltern - Österreich Magazin 01/2003:
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Ein Kind aus Indien, Polen, Äthiopien?
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Die kürzlich gegründete "Plattform-Auslandsadoption"
bietet Information, Erfahrungsaustausch und Unterstützung.
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Ein Kind zu adoptieren - das überlegen sich viele Paare. Sei
es, weil der eigene Kinderwunsch unerfüllt bleibt, sei es,
weil man zu den eigenen Kindern auch einem anderen, das ohne die
Geborgenheit einer Familie aufwachsen muss , ein schönes Zuhause
und eine gesicherte Zukunft bieten möchte. Doch Kinder, die
zur Adoption freigegeben wurden, sind in Österreich rar: gesunde
Säuglinge warten kaum auf Adoptionseltern, auch wer ein älteres
Kind adoptieren würde, muss eine jahrelange Wartezeit auf sich
nehmen, weil die Zahl adoptionswilliger Paare jene der zur Adoption
freigegebenen Kinder weit übersteigt. "Außerdem
gibt es für die Adoption in Österreich natürlich
eine Altersbeschränkung: bei Frauen liegt sie bei 35 Jahren.
Meist ist es aber so, dass man sich erst später, um oder nach
30, zur Adoption entschließt, da geht sich das mit der Wartezeit
dann gar nicht mehr aus", erklärt Margot Zappe, Mitbegründerin
der Selbsthilfe-Initiative "Plattform-Auslandsadoption".
"Die Plattform Auslandsadoption soll den Erfahrungsaustausch
zwischen Leuten, die im Ausland adoptieren wollen, und denen, die
da bereits Erfahrung haben, ermöglichen. Nicht nur was rechtliche
Aspekte und Ähnliches betrifft, es sollen auch alle anderen
Themen, von den Hoffnungen und Ängsten bis zu Erziehungsfragen
besprochen werden können."
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Sie selbst und auch ihr Ehemann wollten ursprünglich immer
Kinder, nach einer Fehlgeburt kam es aber zu keiner weiteren Schwangerschaft.
"Lange Zeit hatte ich mich mit der Kinderlosigkeit abgefunden,
habe sie gar nicht als Problem erlebt. Doch dann wurde mir durch
ein Erlebnis bewusst, wie stark der Kinderwunsch bei mir immer noch
ist. Eine Adoption in Österreich kam nicht mehr in Frage, ich
bin jetzt 38, da haben wir uns über Auslandsadoption informiert".
Was gar nicht so einfach war. "Wir haben uns für eine
Adoption in Polen interessiert, weil mein Mann da berufliche Verbindungen
hat und für uns dadurch doch eine gewisse Beziehung zur Kultur
des Landes vorhanden war. Aber zuerst haben wir nur negative Auskünfte
bekommen."
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Selbstverständlich ist der gute Wille der Behörden im
jeweiligen Land Voraussetzung für eine erfolgreiche Adoption.
Der erste Weg muss aber zu den österreichischen Behörden
führen. Margot Zappe: "Damit eine Adoption erfolgreich
und seriös durchgeführt werden kann, muss man hier in
Österreich als Adoptionswerber anerkannt werden. Das heißt,
das Jugendamt nimmt einen genauso unter die Lupe, wie wenn man hier
ein Kind adoptieren möchte." Mitunter werden die vielen
Fragen und die genaue Prüfung der Lebensverhältnisse von
den zukünftigen Adoptiveltern als belastend oder kränkend
empfunden. Margot Zappe: "Aber es geht schließlich um
die Zukunft eines Kindes. Da muss man schon Verständnis haben."
Und Geduld: ein halbes Jahr dauerte das Verfahren in Österreich,
dann gab es grünes Licht. Margot Zappe: "Wir haben uns
entschlossen ein Geschwisterpaar zu adoptieren. Nicht allein zu
sein, wird den Kindern das Einleben hier bestimmt leichter machen."
Adoptivkinder und -Eltern werden mit einer Vielzahl von Problemen
konfrontiert, die in einer "normalen" Eltern-Kind-Beziehung
nicht auftreten. Bei Auslandsadoptionen kommen unter Umständen
noch weitere Probleme dazu - etwa wenn das Kind durch dunkle Hautfarbe
auf den ersten Blick als Adoptivkind zu erkennen ist, oder bei älteren
Kindern auch durch eine bereits erfolgte kulturelle, etwa sprachliche,
Prägung.
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Margot Zappe: "Auch für die Bewältigung solcher
Schwierigkeiten soll unsere Plattform Auslandsadoption ein Forum
bieten. Und nicht nur die Eltern, auch die Kinder sollen Kontakt
zueinander bekommen. Die Erfahrung nicht allein zu sein, andere
im Ausland adoptierte Kinder kennen lernen zu können, kann
ihnen bestimmt helfen, mit etwaigen Problemen leichter fertig zu
werden.
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